Landschaftspflegeverbände ab Sommer wieder handlungsfähig – Mehr Mittel im nächsten Haushalt nötig
20.02.2025
Augsburg/München – Zwei Stunden lang beschäftigte sich der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags heute mit dem Vollzug der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie. Beim Bericht des Umweltministeriums wurde dabei besondere Aufmerksamkeit auf die finanzielle Ausstattung der Landschaftspflege und der sie umsetzenden Verbände in Bayern gelegt. Die Antragstellung der Landschaftspflegeverbände (LPV) kann entgegen der bisherigen Vorgabe des Umweltministeriums ab April wieder starten.
Abgeordnete zollen Anerkennung
Parteiübergreifend stellten die Abgeordneten den hohen Stellenwert heraus, den die Arbeit der Landschaftspflegeverbände genießt. „Das ist eine Folge der großartigen Arbeit, die die Verbände in den letzten knapp 40 Jahren geleistet haben“, zeigt sich Nicolas Liebig, Sprecher der bayerischen Landschaftspflegeverbände, erfreut. Vor allem der kooperative Ansatz und die Drittelparität der Vorstände aus Landwirtschaft, Kommunalpolitik und Naturschutz erweisen sich nach Aussage der Abgeordneten als Erfolgsrezept.
Initiative der LPV und ihrer Partner zeigt Teilerfolg
Ein im Dezember 2024 verhängter Bewilligungsstopp des Bayerischen Umweltministeriums für Landschaftspflegemaßnahmen hatte zum Jahreswechsel zu großer Unsicherheit bei den Landschaftspflegeverbänden und ihren Partnern in der Landwirtschaft geführt. Unklar war, ob und wann sie ihre Arbeit 2025 fortsetzen können. Um Maßnahmen zum Wiesenbrüterschutz sowie Obstbaumpflege und -pflanzungen, frühe Wiesenmahden und Weidepflege rechtzeitig bis April/Mai umsetzen zu können, müssen die Anträge eigentlich im Winter von den Naturschutzbehörden bewilligt werden. Hierfür stehen aktuell noch immer Bewilligungen aus, so dass diese 2025, wenn überhaupt, wohl nur in geringem Umfang stattfinden können.
Eine gute Nachricht gab es hingegen für Maßnahmen, die ab Sommer umgesetzt werden, zum Beispiel die Mahd von artenreichen Trockenrasen und Feuchtwiesen. Das Umweltministerium sagte zu, ab April wieder Anträge anzunehmen und zu bewilligen, wenn auch mit größerem Kontrollaufwand durch die Behörden. „Ich bin hoffnungsfroh, dass die Landschaftspflegeverbände 2025 zumindest eingeschränkt wieder arbeiten können! Wie sich die Situation tatsächlich entwickelt, werden die kommenden Wochen zeigen“, unterstreicht Liebig. „Dieser Teilerfolg ist vor allem auf die große Initiative der LPV-Vorstände zurückzuführen, die unser Anliegen zahlreich an Abgeordnete herangetragen haben.“ Auch die Naturschutzverbände und Naturparke hatten sich immer wieder für eine Fortsetzung der Landschaftspflege stark gemacht.
Mittelaufstockung bei Doppelhaushalt zwingend nötig
Die Voraussagen für den Doppelhaushalt 26/27 lassen massive Einschnitte erwarten. Dann wird sich bewahrheiten, ob die Staatsregierung an ihren Zielen aus dem Streuobstpakt, bei der Wiedervernässung von Mooren oder dem Naturschutzgesetz, insbesondere die Erweiterung des Biotopverbunds um 130.000 ha bis 2030, festhält. „Eines ist klar: Um diese ambitionierten und für den Klima- und Biodiversitätsschutz nötigen Ziele zu erreichen, braucht es nicht nur eine gleichbleibende, sondern deutlich höhere Mittelausstattung für Naturschutz und Landschaftspflege“, warnt Liebig. „Wir werden die Abgeordneten an ihre Aussagen im Umweltausschuss erinnern!“
Hintergrund
Bayerns Landschaftspflegeverbände sind neben Naturparken und Naturschutzverbänden die stärksten Partner des Umweltministeriums bei der Umsetzung der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR). So setzten sie 2024 über 50% der staatlichen Fördermittel um. Diese Mittel fließen zu 2/3 direkt an Landwirte weiter, die im Auftrag der Landschaftspflegeverbände die praktischen Arbeiten wie Feuchtwiesenmahd, Anpflanzungen oder die Freistellung von artenreichen Weideflächen - zum Teil in Handarbeit - übernehmen.
Seit 2018 wurden mit finanzieller und fachlicher Unterstützung des Umweltministeriums 12 neue LPV gegründet, so dass mittlerweile 72 LPV und vergleichbare Organisationen in Bayern Mitglied beim Dachverband (Deutscher Verband für Landschaftspflege) sind. Ihre Aufgaben wurde 2022 durch Ergänzung von Artikel 5 im Bayerischen Naturschutzgesetz noch gestärkt. Erklärtes Ziel der Staatsregierung ist eine flächendeckende Etablierung von LPV in Bayern (Quelle: Biodiversitätsprogramm Bayern 2030), die aktuell bereits über 90% der Landesfläche abdecken.
Mit der LNPR hat der Freistaat eine entscheidende Fördergrundlage für den kooperativen Naturschutz geschaffen. Sie ist bis heute die wichtigste Säule der Landschaftspflegeverbände und ihrer Partner. Neben dem Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und weiteren staatlichen Programmen ist die LNPR das beste und flexibelste Instrument, um zielgerichtet die ambitionierten Ziele des Bayerischen Naturschutzgesetzes zu erreichen.
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