WIR machen Landschaft!
Gravierende Finanzlücke und Bewilligungsstopp bei staatlichen Mitteln für Landschaftspflege
Viele LPV im Freistaat können derzeit gar nicht oder nur mit unsicherer Finanzierung arbeiten. Grund ist ein vom Umweltministerium verhängter Bewilligungsstopp für Landschaftspflegemaßnahmen aus Mitteln der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR). Viele Maßnahmen, die bereits im Frühjahr stattfinden müssen, fallen daher aus. Dass nach intensiven Gesprächen ab April wieder Anträge gestellt werden können, ist ein Lichtblick. Allerdings dürften die im Staatshaushalt eingestellten Mittel bei weitem nicht dafür ausreichen, um Landschaftspflege im bisherigen Umfang zu leisten. Unklar ist die Perspektive für den neuen Haushaltszeitraum 2026/27. Die Umsetzung der staatlichen Ziele im Arten- und Biotopschutz ist gefährdet. Denn der bayerische Weg des kooperativen Naturschutzes funktioniert nur mit ausreichender, finanzieller Förderung.
Der unangekündigte Antrags- und Bewilligungsstopp im Dezember hat zu großer Verunsicherung bei den LPV und ihren Partnern in der Landwirtschaft geführt. Ohne Bewilligung können insbesondere die für das Frühjahr geplanten Maßnahmen nicht mehr rechtzeitig oder nur in sehr geringem Umfang umgesetzt werden. Das betrifft unter anderem Obstbaumschnitt und -Neupflanzung, frühe Wiesenmahd und Weidepflege sowie den Wiesenbrüterschutz.
Das Umweltministerium verweist auf eine verschlechterte Finanzlage des Freistaats sowie die daraus resultierende, erhöhte Haushaltssperre von 15 Prozent. Es argumentiert, die Mittelausstattung der bayerischen LPV für 2025 sei dennoch höher als im vergangenen Jahr. Nicht berücksichtigt ist dabei aber, dass diese Mittel zu mehr als 90 Prozent bereits durch 2024 bewilligte und begonnene Maßnahmen sowie mehrjährige Schwerpunktprojekte wie dem Streuobstpakt gebunden sind. Die LPV können ihre große Stärke nicht ausspielen, wie bisher Landschaftspflegeprojekte auf Jahresbasis in der Fläche mit Landwirten umzusetzen. Denn dafür steht mit bayernweit ca. 2 Millionen Euro nur noch ein Bruchteil der Mittel der letzten Jahre zur Verfügung.
Dass ab April wieder Anträge gestellt werden können, hilft – soweit sie dann bewilligt werden – den ab Sommer umzusetzenden Maßnahmen wie der Mahd von artenreichen Trockenrasen und Feuchtwiesen. Auch das ist freilich wegen der Dauer der Antragsverfahren ungewiss. Für die LPV ist es aber zumindest ein Teilerfolg, dass das Umweltministerium nach vielen Briefen und Gesprächen zwischen Verbänden, Ministerium und Parlamentariern zumindest den Antragsweg früher als vorgesehen wieder geöffnet hat und durch Umschichtungen im Etat zumindest einen Teil der Anträge finanzieren kann, deren Auszahlung allerdings überwiegend erst im Jahr 2026 ansteht.
Das grundsätzliche Problem der Unterfinanzierung bleibt aber ungelöst. Denn zum einen führt die aktuelle Situation dazu, dass dringend notwendige Maßnahmen im kommenden Jahr nachgeholt werden müssen. Zum anderen kommen aus der Staatsregierung aber gleichzeitig Signale, dass es im Doppelhaushalt 2026/27 massive Einschnitte geben wird. Erst dann wird sich zeigen, ob der Freistaat an seinen ehrgeizigen Zielen aus dem Streuobstpakt, bei der Wiedervernässung von Mooren oder der Erweiterung des Biotopverbunds um 130.000 Hektar bis 2030 festhält. Die Staatsregierung hat bei Klima- und Biodiversitätsschutz ambitionierte Ziele ausgerufen. Sie will diese mit Mitteln des kooperativen Naturschutzes erreichen. Das aber ist nicht mit Mittelkürzungen zu verwirklichen. Vielmehr braucht es dafür eine deutlich höhere und verlässliche Finanzausstattung für Naturschutz und Landschaftspflege.
Auf diesen Zusammenhang nachdrücklich hinzuweisen, wird ein bestimmendes Element in der Arbeit der bayerischen LPV in diesem Jahr sein.