Bayern

Aktuelles

Start des neuen Förderprogramms „Streuobst für alle!“

26.10.2022

Die Antragstellung ist ab sofort digital bei den Ämtern für Ländliche Entwicklungmöglich. Gefördert wird der Erwerb von hochstämmigen Streuobstbäumen zur Pflanzung mit bis zu 45 Euro je Baum. Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Obstbäume.Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.

Kommunen, Vereine und Verbände sind die zentralen Akteure im Streuobstpakt und wichtige Multiplikatoren. Bei „Streuobst für alle!“ übernehmen sie als Antragsteller zudem eine Bündelungsfunktion. Das heißt, sie können die Bäume kostenlos auch an Privatpersonen und Landwirte weitergeben.
Kommunen und Vereine sind besonders aufgerufen, die Schulen einzubeziehen.

Nähere Informationen über „Streuobst für alle!“ und den Link zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/309120/index.php

Der Antrag ist auch über das Bayernportal ganz einfach zu finden: https://www.freistaat.bayern/xsuche?q=streuobst

Die Broschüre „Auf geht’s – Streuobst für alle!“ finden Sie unter: https://www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/dokumentationen/streuobst-f%C3%BCr-alle/

Die Landesanstalt für Landwirtschaft hat zusätzlich ein Merkblatt zur Streuobstbaumpflanzung erstellt: https://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/311039/

Quelle: StMELF


Zurück zur Übersicht
zurück nach oben

Copyright 2025, Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. - Landesbüro Bayern