Zu Gast im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags
08.11.2024
Der Landessprecher bayerischen Landschaftspflegeverbände berichtete über Teil-Erfolge bei der Erfüllung der Vorgaben des Volksbegehrens und des „Versöhnungsgesetzes“, zum Beispiel bei dem Streuobstpakt oder bei Gründungen neuer LPV. Es bestünden aber auch noch Defizite beim Ausbau des bayernweiten Biotopverbundes. Für das Erreichen der festgeschriebenen Ziele müssen zukünftig mehr Landesmittel für Naturschutz und Landschaftspflege bereitgestellt werden, da mit einer geringeren Finanzkraft der Kommunen gerechnet werden muss, forderte Liebig. Die Erfahrungen aus den Umweltstationen zeigen, dass das Bewusstsein der Öffentlichkeit für Naturschutz-Themen nach wie vor besteht, hier müsse zukünftig ebenfalls langfristig finanziell gefördert werden.
Martin Sommer, Projektleiter beim DVL, betonte die bereits erreichten Umsetzungserfolge des Volksbegehrens, die aber künftig unbedingt von einem Monitoring, das die Auswirkungen für die Biodiversität untersucht, begleitet werden müssen. Er stellte als einer der Autoren des kürzlich veröffentlichten „Faktencheck Artenvielfalt“ des BMBF dessen ernüchternde Ergebnisse vor allem in der Agrarlandschaft dar. Er erinnerte die Politik an die Verpflichtung, artenreiches Mähgrünland, das verlorengegangen ist, wiederherzustellen, um dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU entgegenzuwirken. Die guten Förderprogramme zu Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege müssten unbedingt weiter ausgebaut und für eine solide Finanzierung gesorgt werden.
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