Bayern

Gemeinsame ökologische Maßnahmen: Donauausbau Straubing-Vilshofen, Teilabschnitt 2: Deggendorf-Vilshofen

Ziele

Die Hochwasserschutzanlagen an der niederbayerischen Donau zwischen Straubing und Vilshofen wurden in den 1930er bis 1950er Jahren errichtet und bieten nach heutigem Stand nur mehr Schutz vor einem etwa 30-jährlichen bis maximal 50-jährlichen Hochwasser. Aus diesem Grund führt die Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH (WIGES - bis 2020 unter dem Namen Rhein-Main-Donau Wasserstraßen GmbH (RMD)) im Auftrag der Bauherren Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern in diesem Bereich umfangreiche Ausbaumaßnahmen durch. Bestehende Hochwasserrückhalteräume, soweit möglich, werden erhalten und neue Retentionsräume geschaffen. Durch diese Baumaßnahmen sollen Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ 100) geschützt werden. Als Folge davon entstehen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz durch angemessene Kompensationsmaßnahmen auszugleichen sind.

Durch die Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz an der Donau wird in den Lebensraum der geschützten Zielarten des Offenlandes (u.a. Kiebitz und Feldlerche) eingegriffen. Mittels freiwilliger produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen (PIK-Maßnahmen) auf Ackerflächen soll ein ökologischer Ausgleich für diesen Lebensraumverlust geschaffen werden.

Kurzbeschreibung

Für den Zeitraum von 2024 bis 2029 hat die WIGES zur Umsetzung eines PIK-Projekts zum Donauausbau im Bereich Straubing-Vilshofen im Teilabschnitt 2 eine Arbeitsgemeinschaft unter Leitung der Deutsche Landschaften GmbH beauftragt. Dabei bilden der DVL, der LPV Deggendorf und das Büro Bosch & Partner ein Kooperationsteam mit fachlicher Expertise im Bereich PIK.

Im Landkreis Deggendorf sollen Landwirtinnen und Landwirte dazu gewonnen werden, freiwillig auf ihren Nutzflächen artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen wie zum Beispiel Lerchenfenster, Kiebitzbrachen oder Blühstreifen für das Rebhuhn anzulegen. Mit Unterstützung der Partner aus Landwirtschaft, Verbänden und Behörden werden Verträge mit unterschiedlichen Maßnahmenkombinationen abgeschlossen.

Entsprechend dem Ertragsausfall und der Anbaukosten erhalten die Landwirte eine maßnahmenbezogene Honorierung, die von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) errechnet wurde. Darüber hinaus wird eine PIK-Prämie erstattet, die die zusätzlichen Aufwendungen bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen honoriert.

Für die ausreichende Erfüllung der Kompensationsleistung steht die Arbeitsgemeinschaft ein: Die „institutionelle Sicherung“ nach § 9 Bayerische Kompensationsverordnung ersetzt eine dauerhafte Flächensicherung.

Aktivitäten

Abschluss von PIK-Maßnahmen, wie zum Beispiel: Ackerbrachen, Blühflächen, Lerchenfenster, erweiterter Saatreihenabstand.

  • Die Arbeitsgemeinschaft gewährleistet kurze Wege zwischen Planung, Umsetzung und Koordination.
  • Als regional verankerter Akteur bringt der LPV seine Gebietskenntnisse und Kontakte zu Landwirtinnen und Landwirten sowie Behörden ein.
  • Herausforderungen, die im Projektverlauf entstehen, werden mit Landbewirtschaftenden und weiteren Betroffenen frühzeitig angegangen und gelöst.
  • Die Projektumsetzung wird mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit aus Flächenbegehungen, Zeitungsartikeln und Feld-Informationstafeln begleitet.

Laufzeit

2024 - 2029

Bundesland

Bayern

Regierungsbezirk

Niederbayern

Partner

LPV im Landkreis Deggendorf e.V.

bosch & partner

WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft

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